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Nachrichten zum Thema IT-Auditierung und IT-Sicherheit
(27.05.2008) • Einen Leitfaden über die „Strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits“ hat Eicar, eine Expertengruppe zur IT-Sicherheit, herausgegeben. Der 16-seitige Leitfaden enthält Empfehlungen zur Durchführung von Audits im Zusammenhang mit dem neuen „Hackerparagrafen“ (§ 202c StGB). Er geht unter anderem ausführlich auf den Inhalt von Einverständniserklärungen ein, welche das Risiko einer Strafbarkeit verringern sollen. Der Leitfaden ist auf den Internetseiten von Eicar erhältlich:
http://eicar.org/information/infomaterial/HAWELLEK_LEITFADEN_.pdf
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