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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(26.08.2010) • Der gestern vorgestellte Entwurf zum Beschäftigten-Datenschutz der Bundesregierung stößt auf geteiltes Echo: Nach Einschätzung der Arbeitgeber besitzt er wesentliche Mängel. Die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität werde dadurch behindert, fürchtet der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt. Denn nach dem vorliegenden Entwurf dürften Daten zur Korruptionsbekämpfung nur noch erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliege. Auch der deutsche Einzelhandel formuliert Kritik. „Die jetzt geplanten Regelungen zur Videoüberwachung schießen weit über das Ziel hinaus und schaden mehr als sie nützen“, meint der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth. Für die SPD ist der Gesetzesentwurf unzureichend. Für den Rechtsexperten der SPD-Bundestagfraktion, Sebastian Edathy, ist die Politik dafür verantwortlich, die Beschäftigten zu schützen. „Es muss daher verhindert werden, dass der nächste Skandal folgt“, sagte Edathy Handelsblatt Online. „Wir brauchen eine genaue Regelung, die bei Verstößen auch strafrechtliche und schadensersatzrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen.“ Damit thematisiert er, dass nicht bei jedem Verstoß gegen eine der neuen Pflichten ein Bußgeld verhängt werden kann. Dagegen spricht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar von einer „substantiellen Verbesserung gegenüber dem status quo im Umgang mit Beschäftigtendaten“. Er sehe nur im Einzelnen Nachbesserungsbedarf. So sollten Datenabgleiche ohne Anlass nicht zulässig sein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dessen Ministerium für den Gesetzesentwurf federführend ist, bezeichnet den Entwurf als fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Gesetzesentwurf wird nun in den Bundesrat eingebracht, der sich vermutlich im Oktober damit beschäftigen wird. Danach folgen als Hauptteil des Gesetzgebungsverfahrens die drei Lesungen im Bundestag, bevor das Gesetz in seiner Endfassung verkündet wird und in Kraft treten kann. Weitere Infos:
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