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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(28.07.2010) • Hausärzten in Schleswig-Holstein ist es ab sofort untersagt, Patientendaten an den Hausärzteverband Schleswig-Holstein (HÄV SH) oder Dienstleister zu übermitteln. Diese Verfügung gilt ab sofort und ist bei Zuwiderhandlung mit einem Zwangsgeld von 30.000 Euro belegt. Hintergrund ist ein Abkommen zur hausarztzentrierten Versorgung, das die AOK Schleswig-Holstein, die IKK Nord, die LKK Schleswig-Holstein/Hamburg und der regionale Hausärzteverband im Juni geschlossen hatten. Im Rahmen dieses Abkommens sollen die Ärzte Software in ihre Praxis-EDV integrieren, die Patientendaten an Dienstleister übermittelt, ohne dass Ärzte oder Datenschützer dies kontrollieren können. Die Ärzte müssten sich der HÄV SH als Auftragsdatenverarbeiterin bedienen, ohne eine Möglichkeit zu besitzen, als Auftraggeber die Kontrolle über ihre Patientendaten wahrzunehmen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat deshalb dieses Verfahren mit sofortiger Wirkung untersagt. Es bedauert den Vorfall und betont, bereits vor den Verhandlungen mehrfach auf die unzulässigen Bestimmungen aufmerksam gemacht zu haben. Weitere Infos:
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