|
|||||
Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(21.06.2010) •
Der geplante Datenschutz für Arbeitnehmer stößt auf scharfe Kritik. Vor nicht ganz einem Monat war der Referentenentwurf eines Beschäftigten-Datenschutzes bekannt geworden („Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ Dieser Entwurf bliebe aber hinter den bisherigen Standards zurück, meint der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar anlässlich einer Anhörung im Bundesinnenministerium. Es bestehe „dringender Nachbesserungsbedarf“, sagte Schaar. Er monierte, dass die Unternehmen weiterhin Mitarbeiterdaten zur Erforschung „undichter Stellen“ auswerten dürfen. Zudem dürften Personalchefs weiterhin über das Internet Daten über Bewerber sammeln. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft verdi kritisiert den Referentenentwurf. „Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg. Die Arbeitsrechts-Expertin von verdi, Kerstin Jerchel, präzisierte: „Nach der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll es zukünftig möglich sein, von Bewerbern und Beschäftigten Daten über deren Vermögensverhältnisse oder deren Gesundheitszustand zu speichern. Dies geht weit über die derzeit zulässige Datenerfassung und die Speicherung nach der aktuellen Rechtsprechung hinaus.“ Die Gewerkschaft lehne den aktuellen Gesetzentwurf daher komplett ab. Der kritisierte Referentenentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Bis zur Sommerpause soll er dem Bundeskabinett vorgelegt werden, das dann einen formellen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen will. Weitere Infos: telepolis.de
[ zurück ]
|
|||||
© DEMAL GmbH — Alle Rechte vorbehalten Seitenübersicht | Kontakt | Datenschutz | Impressum |
|||||