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Datenschutz für Google Analytics |
(03.06.2010) •
Webanalysedienste, die IP-Adressen der Seitenbesucher speichern und keinen Widerspruch von ihnen dagegen zulassen, arbeiten nicht rechtskonform. Darauf hatte im Herbst letzten Jahres der „Düsseldorfer Kreis“ hingewiesen, die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (vgl. Meldung von Heise am 27.11.2009).
Demnach war auch der Einsatz des kostenlosen, häufig genutzten Website-Analyse-Dienstes Google Analytics rechtlich problematisch. Seit kurzem bietet Google jedoch Möglichkeiten an, um den Vorgaben der Datenschützer Rechnung zu tragen.
Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- für Webseitenbetreiber: Verzicht auf Speicherung der IP-Adresse
Im Quellcode der Website muss die Tracking-Funktion von Google Analytics um _anonymizeIp() ergänzt werden (Erläuterung bei Google ). Damit wird die IP-Adresse anonymisiert, wodurch der Personenbezug der Daten entfällt und die Datenschutzgesetz in der Folge nicht mehr angewendet werden müssen. Standardmäßig ist diese Funktion aber nicht aktiviert.
Eine Identifizierung des Benutzers ist dann zwar nicht mehr möglich, für die Zwecke von Analytics meist ausreichend ist jedoch die Möglichkeit der groben Lokalisierung.
- für Benutzer: Widerspruchsmöglichkeit über Browser-Erweiterung:
Google bietet für Webseiten-Besucher ein Deaktivierungs-Add-On an (Download bei Google ). Wenn dieses installiert ist, werden Daten zu den aufgerufenen Websites nicht mehr an Google Analytics übermittelt. Diese Widerspruchslösung wird jedoch nur für die gängigen Browser wie Internet Explorer, Firefox und Chrome angeboten.
- für Webseitenbetreiber: Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit in der Datenschutzerklärung
Wenn eine Webanalysedienst eingesetzt wird, ist zwingend eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen, aus der dies (unter anderem) hervorgehen muss. Google hat ein Muster veröffentlicht (dort Ziff. 8.1), das um einen Satz wie den folgenden ergänzt werden sollte:
Der Datenerhebung und -speicherung durch Google Analytics kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Näheres erfahren Sie unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
Weitere Infos: Google-Analytics-Blog
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