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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(17.05.2010) • Gegen die Postbank wurde ein Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro verhängt. Sie hatte bis letzten Herbst tausenden freien Finanzberatern Zugriff auf die Kontendaten ihrer Kunden gewährt, ohne dass diese eingewilligt hatten. Die Eingabe von Namen und Geburtsdatum genügte, um Kontostand und Kontobewegungen einsehen zu können. (vgl. Meldung vom 28.10.2009) Nachdem diese Praxis durch die Stiftung Warentest aufgedeckt wurde, verhängte nun der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens, Ulrich Lepper, das Bußgeld. „Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen. Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können“, zitiert RP Online
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