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Regierung geht Arbeitnehmerdatenschutz an |
(01.04.2010) •
Der Datenschutz für Beschäftigte ist bisher nur rudimentär und unvollständig geregelt. Das will die Bundesregierung nun ändern. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kündigte an, das Kabinett werde noch vor der Sommerpause über den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzes entscheiden. Dieser soll in ein eigenes Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes aufgenommen werden.
Ziel des neuen Gesetz soll es sein, die Schutzrechte der Arbeitnehmer zu erhöhen, ohne die betrieblichen Interessen unangemessen einzuschränken, sagte de Maizière.
Als Eckpunkte sind derzeit insbesondere folgende Regelungen vorgesehen:
- Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen: Das Fragerecht soll gesetzlich beschränkt werden auf diejenigen Daten, die benötigt werden, um die Eignung des Bewerbers für eine in Betracht kommende Tätigkeit festzustellen.
- Gesundheitliche Untersuchungen vor einer Einstellung sollen nur noch erlaubt sein, wenn der Bewerber einwilligt hat und wenn der Gesundheitstest erforderlich ist, um die Eignung für eine bestimmte Aufgabe nachzuweisen. Dem Arbeitgeber soll nur das Ergebnis mitgeteilt werden dürfen, nicht jedoch die genaue Diagnose.
- Eine offene Videoüberwachung in Unternehmen soll nur zulässig sein, wenn sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich ist.
- Eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten darf nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber den konkreten Verdacht auf Vorliegen einer Straftat besitzt.
- Eine Überwachung von Beschäftigten durch Ortungssysteme wie GPS soll nur während der Arbeitszeit zur Sicherheit des Beschäftigten oder zur Koordinierung des Einsatzes des Beschäftigten zugelassen werden.
- Biometrische Merkmale wie Fingerabdruck oder Iris dürfen zur Zugangskontrolle genutzt werden.
- Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet: Der Arbeitgeber soll die Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien am Arbeitsplatz im erforderlichen Maß kontrollieren dürfen. Dabei sind die berechtigten schutzwürdigen Interessen des Beschäftigten zu beachten. Die Inhalte von Telefonaten sollen einem besonderen Schutz unterliegen.
- Einwilligung als Rechtsgrundlage: Die Zulässigkeit der individuellen Einwilligung des Beschäftigten in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten soll auf ausdrücklich geregelte Fälle beschränkt werden, um der besonderen Situation des Beschäftigten im Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen.
Weitere Infos:
- Eckpunkte des BMI (PDF-Datei)
- FAZ.de 
- tagesspiegel.de
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