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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(09.03.2010) • Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Bundesländer dürfen nicht länger unter staatlicher Aufsicht stehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-518/07) und gab damit einem Antrag der EU-Kommission Recht. Bisher unterstehen die Aufsichtsbehörden oft den Regierungspräsidien der Länder. Dadurch sei aber keine „völlige Unabhängigkeit“ vom Staat gewährleistet, wie in Artikel 28 Abs. 1 der EG-Datenschutzrichtlinie gefordert. Vor fünf Jahren hatte die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Im Gerichtsverfahren hatte Generalanwalt Jan Mazak noch die Meinung vertreten, dass aus einer staatlichen Aufsicht der Kontrollstellen nicht zu schlussfolgern sei, dass sie ihre Arbeit nicht vollkommen unabhängig im Sinne der EU-Vorgaben durchführen könnten. Üblicherweise folgen die Richter dem Schlussantrag des Generalanwalts – diesmal jedoch nicht. Die Richter argumentierten, dass die Kontrollstellen vor jeglicher äußerer Einflussnahme sicher sein müssen, einschließlich der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme von Bund oder der Ländern. In der Folge werden die Bundesländer ihre Datenschutz-Aufsichtsbehörden neu organisieren müssen. Betroffen hiervon sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte das Urteil, weil es den Datenschutz deutliche stärke. Weitere Infos:
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