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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(24.02.2010) • Google hält seine Anwendung „Street View“ auch in Deutschland für juristisch einwandfrei und legt zur Begründung ein Rechtsgutachten vor. Deshalb solle der Dienst noch im Laufe des Jahres auch in Deutschland zur Verfügung stehen, erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller. Ein genauer Termin könne nicht genannt werden, da das Unternehmen zunächst noch mit der Umsetzung der selbst gegebenen datenschutzrechtlichen Zusagen alle Hände voll zu tun habe. Google wurde in den letzten Wochen stark kritisiert. Vor allem Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) warf dem Unternehmen "millionenfache Verletzung der Privatsphäre" vor. Das amerikanische Unternehmen sammle Informationen schlimmer als jeder Geheimdienst. Das Rechtsgutachten zu seiner Entlastung hatte der Konzern beim Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover in Auftrag gegeben. Dessen Leiter Prof. Dr. Nikolaus Forgó vertritt die Ansicht, dass es schon fraglich sei, ob bei dem Dienst überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet würden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei daher gar nicht anwendbar, denn
Aber selbst wenn man davon ausgehe, dass das BDSG doch greife, sei der Dienst zulässig. Es gebe zwei Rechtsgrundlagen: In der notwendigen Abwägung überwögen nach seiner Auffassung die Informationsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) und die Freiheit von Google auf wirtschaftliche Betätigung (Art. 12 GG), nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Jedoch will Google im Einzelfall das Recht auf Widerspruch vor der Veröffentlichung der Daten wahren. Daher arbeitet der Konzern im Moment noch an einer Möglichkeit, wie Widersprüche entgegen genommen und berücksichtigt werden können. Nachtrag vom 2.3.2010: Weitere Infos:
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