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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(18.02.2010) •
Das Safe-Harbour-Abkommen soll auf den Prüfstand gestellt werden. Der Düsseldorfer Kreis, dem die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden angehören, wird Ende April eine entsprechende Entschließung diskutieren, berichtet der Online-Dienst heise.de Safe Harbor (englisch für „Sicherer Hafen“) ist eine besondere Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln. Dazu müssen sich die US-amerikanischen Empfänger-Unternehmen verpflichten, bestimmte Mindeststandards im Datenschutz einzuhalten. Ein Gutachten habe jedoch „gewaltige Vollzugsdefizite“ aufgezeigt, berichtet der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert unter Berufung auf das US-Beratungsunternehmens Galexia. Dessen Studie „The US Safe Harbor – Fact or Fiction?“ Das Safe-Harbor-Abkommen sei zu einer Art Freibrief für die Amerikaner geworden, meint Weichert. Eine Fortschreibung des Abkommens sei daher nicht möglich, da es seinen Sinn und Zweck nicht erfülle.
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