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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(12.01.2010) • Die Drogeriemarktkette Müller muss Bußgelder in Höhe von 137.500 Euro zahlen. Grund ist die unzulässige Speicherung von Gesundheitsdaten der Mitarbeiter. Die Bußgelder richten sich an zwei Einzelfirmen der Ulmer Unternehmensgruppe. Sie sollen angekündigt haben, die Beträge zahlen zu wollen. Im April 2009 wurde bekannt, dass von Mitarbeitern, die aus dem Krankenstand zurückkehrten, die Krankheitsursachen erfragt und und in der elektronischen Personalakte gespeichert wurden (vgl. Meldung vom 20.4.2009). Zwischen 2006 und 2009 wurden so rund 24.000 Datensätze mit Krankheitsgründen in den Personalakten erfasst. Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg stellt fest, dass Rückkehrgespräche grundsätzlich zulässig sind. Jedoch wurden die Mitarbeiter vor den Gesprächen nicht datenschutzrechtlich belehrt. In keinem Fall war es erforderlich, die Gesprächsprotokolle formularmäßig festzuhalten und an die Personalabteilung weiterzuleiten. Weitere Infos:
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