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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(12.01.2010) • Wenn personenbezogene Daten durch einen Auftragnehmer bearbeitet werden, gelten strenge Regeln. Durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Herbst 2009 sind diese weiter verschärft worden. Bei einer Nichtbeachtung können Sanktionen drohen. Um den Anforderungen leichter nachkommen zu können, existieren verschiedene Muster von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung. Der Branchenverband BITKOM hat sein Muster in Version 3 aktualisiert. Es enthält außerdem eine englische Übersetzungshilfe. Das Muster ist kostenfrei abrufbar unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx
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