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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
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EU beschließt Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation |
(26.11.2009) •
Das EU-Parlament hat eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation beschlossen. Die sogenannte E-Privacy-Richtlinie hebt den europäischen Datenschutz zum Teil auf das anerkannt hohe Niveau deutscher Gesetzgebung.
Beschlossen wurde insbesondere:
- Information über Datenpannen: Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, bei Datenpannen die zuständigen Behörden und gegebenenfalls die Betroffenen zu informieren (Art. 4 Abs. 3)
- Bessere Information der Nutzer von Internet und Kommunikationsgeräten: Der Zugriff auf Cookies und andere Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, ist durch Dritte nur zulässig, wenn der Teilnehmer oder Nutzer dem vorher zugestimmt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Informationen allein zu dem Zweck eingesetzt werden, um den Dienst betreiben zu können. Nach dem zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments, Alexander Alvaro, soll die Zustimmung zur Datenerhebung als erteilt gelten, wenn der Nutzer seinen Browser so eingestellt hat, dass dieser Cookies akzeptiert. Nur bei anderweitigen Informationsspeicherungen, wie etwa durch so genannte Flash-Cookies, soll künftig eine gesonderte Einwilligung einzuholen sein.
- „Unerbetene Nachrichten“ (Werbung und Spam) dürfen nur nach vorheriger Einwilligung der Teilnehmer versendet werden. In Deutschland entspricht dies den schon jetzt der geltenden Gesetzeslage.
Die neuen Vorgaben treten nicht automatisch in Kraft, sondern müssen durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innerhalb der nächsten 18 Monate in jeweils nationales Recht umgesetzt werden.
Weitere Infos:
- Text der Richtlinienänderung (PDF)
- heise.de 
- Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) (Stellungnahme)
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