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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(28.10.2009) • Die Postbank hat auf die Vorwürfe reagiert, freie Finanzberater würden unbefugt auf Kontendaten von Kunden zugreifen und hat diesen den Zugriff gesperrt. Stiftung Warentest warf der Bank vor, dass tausende freier Handelsvertreter in die Girokonten der Kunden einblicken könnten, um den Verkauf ihrer Produkte zu fördern. Die Vertreter hätten dazu lediglich den Namen und das Geburtsdatum des Kunden eingeben müssen, um Kontostand und Kontobewegungen einsehen zu können. Dies sei auch dann möglich gewesen, wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten nicht zugestimmt hätte. Die Postbank vertritt den Standpunkt, es sei richtig, dass die Finanzberater „anlassbezogen Zugriff auf Kontodaten haben sollen, um eine fundierte Kundenberatung durchführen zu können“. Es hätte ein Zugriffs- und Berechtigungskonzept gegeben und die Finanzberater hätten nur die Daten einsehen dürfen, die sie für ihre Aufgaben auch benötigten. Dennoch werde nun der Zugriff auf die Kontodaten durch die Finanzberater vorsorglich gesperrt. Das gelte, bis die Rechtslage mit der zuständigen Datenschutzstelle geklärt sei, sagte ein Postbank-Sprecher. Eine Sprecherin der zuständigen nordrhein-westfälischen Datenschutzaufsichtsbehörde erklärte, dass ein Zugriff ohne ausdrückliche Zustimmung der Kontoinhaber generell nicht zulässig sei. Einen Einblick auf die Bewegungen auf dem Girokonto dürfe es bei den angestrebten Anlageberatungsgesprächen nicht geben. Weitere Infos:
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