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Koalitionsvertrag über Datenschutz |
(26.10.2009) •
Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung lässt keine großen Veränderungen im Datenschutzrecht erkennen. In dem Vertrag, der nach Presseberichten heute Abend von Vertretern von CDU, FDP und CSU unterzeichnet werden soll, finden sich unter anderem folgende Aussagen:
- Das Bundesdatenschutzgesetz soll „lesbarer und verständlicher“ gemacht sowie „zukunftsfest und technikneutral ausgestalten“ werden. Um Einwilligungen als Rechtsgrundlage zu stärken, sollen „Informationspflichten erweitert und der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung beigemessen werden“.
- Der Arbeitnehmerdatenschutz soll detaillierter geregelt werden und ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz erhalten. Die näheren Ausführung im Koalitionsvertrag dazu enthalten jedoch keine Aussagen, die über den jetzigen Stand des BDSG hinausgehen.
- Es wird eine „Stiftung Datenschutz“ errichtet. Diese hat den Auftrag, „Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln“.
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhält mehr personelle und sachliche Mittel.
- Die Parteien wollen prüfen, inwieweit der Datenschutz im Internet verbessert werden kann. Dabei soll aber auch der Selbstverantwortung jedes Einzelnen Rechnung getragen werden.
- Die Internetsperren zur Verhinderung von Kinderpornografie werden für ein Jahr ausgesetzt. Danach erfolgt eine neue Diskussion.
- Die Vorratsdatenspeicherung wird nicht ausgesetzt. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollen Behörden jedoch nicht auf die Daten zugreifen, außer es geht um eine konkrete Gefahrenabwehr.
Der FDP ist es damit nicht gelungen, alle Forderungen aus ihrem Wahlprogramm durchzusetzen. Insbesondere ist gescheitert die Forderung nach einem neuen einheitlichen Bundesdatenschutzgesetzbuch und die Aufnahme des „informationellen Selbstbestimmungsrechts“ in das Grundgesetz.
Quelle: Entwurf des Koalitionsvertrags (PDF-Dokument)
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