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Datenschutz nach der Wahl? |
(28.09.2009) •
Am Morgen nach der Bundestagswahl steht fest, dass es zu einem Regierungswechsel kommt. Noch nicht fest steht, wie es mit Datenschutz-Themen in den nächsten vier Jahren weitergehen wird.
Zumindest in der Theorie vertreten die zukünftigen Regierungsparteien folgende Positionen, soweit man den Wahlprogrammen Glauben schenkt:
- Die Union bleibt bei allgemeinen, knappen Aussagen. Sie will sich für ein „für Datenschutz mit Augenmaß“ einsetzen, keine „unnötigen Datenmengen speichern“ und gegen den „Gläsernern Bürger“ kämpfen. Außerdem müsse das Gebot der Verhältnismäßigkeit „stets gewahrt bleiben“.
- Die FDP dagegen möchte ein neues, einheitliches Bundesdatenschutzgesetzbuch schaffen, das alle Teilregelungen in anderen Gesetzen ersetzen soll. Außerdem fordert sie, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ins Grundgesetz aufzunehmen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden sollen unabhängiger und mächtiger werden, Sanktionen bei Verstößen „ausgeschöpft und gegebenenfalls erweitert werden“. Sie fordert zudem die Abschaffung von heimlichen Online-Durchsuchungen sowie der Vorratsdaten-Speicherung.
Es bleibt abzuwarten, ob und welche Änderungen in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Die Schaffung eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes, das der bisherige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) noch kurz vor der Wahl vorgestellt hatte (vgl. Meldung vom 8.9.2009), ist jedenfalls nicht mehr zu erwarten.
Quellen: Parteiprogramme von CDU und CSU (PDF-Dok, S. 81 und 83) und der FDP (PDF-Dok, S. 26 f.)
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