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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(08.09.2009) • Der Gesetzesvorschlag von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) stößt auf Vorbehalte. Er hatte den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutz-Gesetzes („BDatG“) im Alleingang vorgestellt.
Ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete den Vorstoß als „reinen Wahlkampf“, da das Gesetz in keinem Fall vor der Bundestagswahl am 27. September verabschiedet werden könne. Auch Linke, FDP und Grüne kritisierten den Vorstoß als Wahlkampfmanöver. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen begrüßte Scholz' Initiative. „Eine umfassende Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer und andere Beschäftigte“ sei „überfällig“. Der Gesetzesentwurf des Arbeitsministers regelt unter anderem:
Scholz erklärte, der Entwurf könne sofort nach der Bundestagswahl umgesetzt werden. Es gebe nun „keine Ausreden mehr“. Weitere Infos:
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