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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(21.08.2009) • Schwere Mängel werden Anbietern von Scoringmethoden vorgeworfen. Bis zu 45 Prozent aller Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sollen fehlerhaft sein, lautet das Ergebnis einer Studie. Fehlerquellen sind nicht erfasste Girokonten, Bankverbindungen, Handyverträge oder Immobilienkredite. In anderen Fällen waren bereits gekündigte Mobilfunkverträge als noch aktiv, Girokonto-Angaben falsch oder abgelaufene sowie nicht existente Kreditkarten in den Datensätzen enthalten. Bei einigen großen Auskunfteien war die Aussagekraft der gelieferten Kriterien zur Bonitätsprüfung mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der GP Forschungsgruppe, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz mit Hilfe von 100 Testpersonen im Winter 2009 erstellt wurde. Geprüft wurden die Auskunfteien SCHUFA, CEG Creditreform Consumer, Arvato Infoscore Consumer Data und Bürgel. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) bezeichnete die Fehlerquoten der gesammelten Daten als „viel zu hoch“. Es müsse dringend mehr Licht ins Dunkel der Scoringverfahren gebracht werden. Sie setzt ihre Hoffnung dabei auch auf die vom Bundestag Ende Mai beschlossene Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Regulierung von Auskunfteien (vgl. Meldung vom 10.7.2009: Änderungen des BDSG). Demnach müssen ab 1. April nächsten Jahres Auskunfteien einmal pro Jahr auf Anfrage eine kostenlose Eigenauskunft erteilen. Dabei ist auch über das Zustandekommen von Scorewerten im Einzelfall und allgemeinverständlich aufklären. Aigner fordert die Auskunfteien auf, nicht erst bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes zu warten, sondern sofort zu handeln und die aufgezeigten Missstände schnellstens abzustellen. Weitere Infos:
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