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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(12.01.2009) • Der Stuttgarter Autobauer Daimler wurde wegen Verstößen beim Datenschutz im Umgang mit Informationen über kranke Mitarbeiter gerügt. Dies teilte die baden-württembergische Aufsichtbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich nach einer Überprüfung mit. Das Gesundheitsmanagement im Werk Untertürkheim entspricht demnach nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel des Gesundheitsmanagements ist es, Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder in den Betrieb einzugliedern. Dazu werden Mitarbeitergespräche geführt und Einzelfälle an einem Runden Tisch mit Führungskräften, Personalverantwortlichen und Betriebsräten besprochen. Die Rüge der Aufsichtsbehörde richtet sich gegen das Erheben der Gesundheitsdaten, da beispielsweise konkrete Krankheitsdiagnosen und Befunde sowie Krankheitsursachen im persönlichen Bereich wurzeln und keinen betrieblichen Bezug aufweisen. Zudem wurden die Mitarbeiter nicht darüber aufgeklärt, was mit ihren Daten geschieht. Darüber hinaus erhielten einzelne Teilnehmer des Runden Tischs Informationen über Mitarbeiter, die sie nicht hätten bekommen dürfen. Die Aufsichtsbehörde hat Daimler aufgefordert, das Verfahren so abzuändern, dass es mit datenschutzrechtlichen Vorschriften im Einklang steht.Weitere Infos: Meldung der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde
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