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Nachrichten für Datenschutzbeauftragte
(28.07.2006) •
Viele Unternehmen kommen den grundlegenden Datenschutz-Dokumentationspflichten nicht nach. Dies belegt die neueste Umfrage der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD Über 22 Prozent der Befragten gaben an, kein öffentliches (Jedermann-)Verfahrensverzeichnis zu führen. Darunter sind besonders häufig Unternehmen aus dem Gesundheitswesen (43 Prozent) und kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeiter (34 Prozent). Eine internes Verarbeitungsübersicht wird von über 26 Prozent der Befragten nicht gepflegt. Auch hier schneidet das Gesundheitswesen mit fast 39 Prozent am schlechtesten ab. Diejenigen Unternehmen, welche die Dokumentationen führen, benötigen hierfür im Mittel einen Gesamtaufwand von etwa 17 Manntagen, der im Einzelfall von vier bis 20 Tagen reichen kann. Es stehen allerdings gerade für diesen Bereich Softwarelösungen zur Verfügung, welche zu einer teilweise erheblichen Erleichterung beitragen können. BDSG Basics
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