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ZugangskontrolleUnter Zugangskontrolle versteht man, dass Unbefugte gehindert werden sollen, » Datenverarbeitungsanlagen, mit denen » personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, zu nutzen. Die Zugangskontrolle wird am Computer üblicherweise durch die Eingabe von Login-Namen und Passwort realisiert. Sie kann aber auch mit Magnet- oder Chipkarten oder mit biometrischen Merkmalen sichergestellt werden. Rechtlich geregelt und gefordert wird die Zugangskontrolle in den » technisch-organisatorischen Maßnahmen des » BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 2). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
Hinweis: Bei der datenschutzrechtlichen Überprüfung der Zugangskontrolle zu Ihren Datenverarbeitungsanlagen hilft Ihnen die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
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