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VorabkontrolleIn einigen Fällen ist mittels einer Vorabkontrolle die Verarbeitung von » personenbezogenen Daten bereits vor dem ersten Einsatz zu prüfen. Diese präventive Überprüfung erfolgt durch den » Datenschutzbeauftragten oder die » Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Eine Vorabkontrolle ist notwendig, soweit » automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden (also personenbezogenen Daten unter Einsatz von EDV-Anlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) und diese Verarbeitungen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen. „Besondere Risiken“ werden insbesondere dann angenommen, wenn
Gesetzliche Regelung: § 4d Absatz 5 des » BDSG
Hinweis: Unsere Software BDSG Basics hilft Ihnen auch bei der Durchführung von Vorabkontrollen. |
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