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VerfügbarkeitskontrolleUnter Verfügbarkeitskontrolle versteht man, dass » personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust zu schützen sind. In der Regel geschieht dies durch fachgerechte regelmäßige Datensicherungen und Backups, aber auch durch einen Notfallplan, Virenschutz und andere Maßnahmen. Gesetzlich geregelt und gefordert wird die Verfügbarkeitskontrolle in den » technisch-organisatorischen Maßnahmen des » BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 7). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
Hinweis: Bei der datenschutzrechtlichen Überprüfung der Verfügbarkeitskontrolle hilft Ihnen die Software BDSG Basics. |
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