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Verfahrensverzeichnis(Verfahrensverzeichnis für jedermann, § 4e Nr. 1-8 des » BDSG) Das Verfahrensverzeichnis ist eine Übersicht, die die datenverarbeitende » verantwortliche Stelle auf Verlangen jedermann zugänglich machen muss. Es enthält neben der Identität der datenverarbeitenden Stelle eine grobe Aufzählung, zu welchen Zwecken welche Arten von » personenbezogenen Daten gespeichert oder verarbeitet werden, und an wen diese ggf. weitergegeben werden können. Das Führen eines Verfahrensverzeichnisses ist für jede verantwortliche Stelle zwingend vorgeschrieben – egal ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt sein muss – und dient der Transparenz der personenbezogenen Datenverarbeitung.
Hinweis: Unsere Software BDSG Basics hilft Ihnen maßgeblich bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses. |
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