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Verantwortliche StelleDer Begriff der verantwortlichen Stelle ist definiert in § 3 Absatz 7 des » BDSG. Darunter wird verstanden jede natürliche oder juristische Person oder Stelle (egal, ob Behörde, Wirtschaftsunternehmen, Kanzlei, Verein o.ä.), die » personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt (» Datenverarbeitung), oder die dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt. In einem Konzern ist jede rechtlich eigenständige Gesellschaft eine eigene „verantwortliche Stelle“, auch wenn es sich um Tochterunternehmen handelt.
Hinweis: Wenn Sie eine „verantwortliche Stelle“ sind, hilft Ihnen die Software BDSG Basics wirkungsvoll bei der Verwaltung Ihrer Datenschutzorganisation. |
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