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TrennungsgebotDas Trennungsgebot ist ein Grundsatz, nach dem personenbezogene Daten, zu unterschiedlichen Zwecken erhoben werden, auf technischer Ebene nicht miteinander vermischt werden dürfen. Nicht zwingend erforderlich ist jedoch eine räumliche Trennung in gesonderten Systemen oder Datenträgern. Beispiel: Der Test-Datenbestand ist zu trennen vom Produktiv-Datenbestand. Gesetzlich geregelt ist das Trennungsgebot in den » technisch-organisatorischen Maßnahmen des » BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 8). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
Hinweis: Bei der datenschutzrechtlichen Überprüfung des Trennungsgebots hilft Ihnen die Software BDSG Basics. |
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