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TMGTMG steht als Abkürzung für Telemediengesetz, welches am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedien (im Wesentlichen Internet-Angebote) in Deutschland. Das TMG hat mit seinem Inkrafttreten folgende Normen abgelöst:
In Abschnitt 4 regelt das TMG den Datenschutz zwischen Telemedien-Anbietern und Nutzern. Den Volltext des Telemediengesetzes finden Sie in der Rubrik „Gesetze“.
Hinweis: Unsere Software BDSG Basics hilft Ihnen maßgeblich, die Datenschutz-Vorschriften einzuhalten. |
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