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TKGTKG steht als Abkürzung für das Telekommunikationsgesetz. Das TKG regelt unter anderem den Datenschutz in der Telekommunikation (Internet- und E-Mail-Zugang, Telefon u.a.). Zum Zug kommt das TKG insbesondere bei der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsanlagen. Hier gilt der Arbeitgeber als geschäftsmäßiger Anbieter von Telekommunikationsdiensten (im Sinn von § 3 Nr. 6 TKG). Einen Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz finden Sie in der Rubrik „Gesetze“.
Hinweis: Unsere Software BDSG Basics hilft Ihnen maßgeblich, die Datenschutz-Vorschriften einzuhalten. |
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