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SchutzstufeDer Begriff der Schutzstufe ist kein Begriff aus einem Gesetz, sondern entstammt einem Modell, um die notwendigen » technisch-organisatorischen Maßnahmen (gemäß § 9 BDSG und Anlage) besser beurteilen zu können. Im Prinzip teilt es » personenbezogene Daten in fünf Stufen ein („A“ bis „E“), je nach dem Gefährdungsgrad bei einem eventuellen Missbrauch. Je höher der Gefährungsgrad, desto strengere technische und organisatorische Maßnahmen sind zu treffen, um einen Missbrauch zu verhindern.
Hinweis: Mit der Software für die Datenschutzorganisation BDSG Basics werden Sie durch dieses Modell geführt, so dass Sie es für Ihren eigenen Betrieb mühelos anwenden können. |
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