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Europäische DatenschutzrichtlinieDie europäische Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) trat am 24. Oktober 1995 in Kraft. Mit ihr wird u.a. sichergestellt, dass in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten der gleiche Datenschutz-Standard gilt. Alle anderen Länder gelten als » Drittstaat. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland mit dem Bundesdatenschutzgesetz (» BDSG). Eine aktuelle Liste aller EU-Mitgliedsstaaten (also Staaten, in denen die EU-Datenschutzrichtlinie gilt), finden Sie im Internet unter http://europa.eu/abc/governments/index_de.htm Den Wortlaut der Europ. Datenschutzrichtlinie finden Sie in der Rubrik „Gesetze“.
Hinweis: Bei der Anwendung der EU-Datenschutzrichtlinie und des BDSG hilft Ihnen die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
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