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EingabekontrolleUnter Eingabekontrolle versteht man, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem » personenbezogene Daten in » Datenverarbeitungsanlagen eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Dies geschieht in der Regel durch eine automatische Protokollierung der Eingaben in Logfiles. Elemente einer Protokollierung sind:
Dies setzt eine funktionierende » Zugangskontrolle voraus. Rechtlich geregelt und gefordert wird die Eingabekontrolle in den » technisch-organisatorischen Maßnahmen des » BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 5). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass nur verhältnismäßige Maßnahmen erforderlich sind, also die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
Hinweis: Bei der Überprüfung von z.B. Logfiles hilft die Analyse-Software AuditBasics. Damit erfüllen Sie die Vorgaben der Eingabekontrolle und weiterer IT-Vorschriften. |
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