|
|||||
DrittstaatAls Drittstaaten bezeichnet man Staaten, die nicht im Geltungsbereich der » EU-Datenschutzrichtlinie liegen. Dies sind alle Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehören. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass in Drittstaaten ein ähnliches hohes wie in der EU oder dem EWR herrscht, ist eine Datenübermittlung an eine Stelle in diesem Drittland nur unter den zusätzlichen, engen Voraussetzungen der §§ 4b und 4c des » BDSG zulässig. Ausnahme: Die EU-Kommission hat gemäß gemäß Artikel 25 Abs. 6 der EU-Datenschutzrichtlinie festgestellt, dass in diesem Land ein vergleichbar hohes Datenschutzniveau herrscht (aufgrund von internen Rechtsvorschriften oder internationalen Verpflichtungen). Dann ist eine Datenübertragung auch ohne Berücksichtigung der §§ 4b und 4c BDSG zulässig, sofern die übrigen Voraussetzungen beachtet werden. Die EU veröffentlicht eine Liste der „sicheren“ Drittstaaten im Internet: http://europa.eu/comm/justice_home/fsj/privacy/third
Hinweis: Bei der Verwaltung Ihrer Datenschutzorganisation hilft Ihnen die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
|||||
© DEMAL GmbH — Alle Rechte vorbehalten — Stand: 25.01.2007 Seitenübersicht | Kontakt | Datenschutz | Impressum |
|||||