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DatensparsamkeitUnter Datenvermeidung und Datensparsamkeit versteht man, dass nur so viele » personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wie zur Erreichung des legitimen Ziels erforderlich sind. Soweit es Sinn macht, sollte die Möglichkeit zur Anonymisierung und Pseudonymisierung gegeben werden. Gesetzlich geregelt ist der Grundsatz der Datensparsamkeit in § 3a des » BDSG.
Hinweis: Bei der Verwaltung Ihrer Datenschutzorganisation hilft Ihnen die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
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