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DatenschutzbeauftragterDer Datenschutzbeauftragte (Abk.: DSB) ist eine Person, die die innerbetriebliche bzw. innerbehördliche Funktion der Selbstkontrolle über den Datenschutz ausübt. Er ist Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes für Mitarbeiter, Kunden, Vorgesetzte, Interessenten und andere Personen. Dabei ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet und besitzt in dieser Hinsicht sogar ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Der Datenschutzbeauftragte ist dem Leiter der öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle unmittelbar unterstellt und handelt weisungsfrei. Wegen der Erfüllung seiner Aufgaben darf er nicht benachteiligt werden. Als Datenschutzbeauftragter kann nur bestellt werden, wer die hierfür erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Auch ein externer Datenschutzbeauftragter ist zulässig. Zu den Voraussetzungen, ab wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, stellt die Demal einen Selbsttest: Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten? zur Verfügung. Gesetzliche Regelung: §§ 4f, 4g des » BDSG.
Hinweis: Unsere Software BDSG Basics hilft dem Datenschutzbeauftragten maßgeblich, die Vorschriften des BDSG einzuhalten Falls Sie eine Beratung zu Datenschutz-Fragen wünschen, steht Ihnen die Demal GmbH zur Verfügung. |
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