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Automatisierte VerarbeitungEine „automatisierte Verarbeitung“ (Gesetzesdefinition in § 3 Absatz 2 des » BDSG) liegt vor, wenn die » personenbezogenen Daten unter Einsatz von » Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Hinweis: Bei der Verwaltung Ihrer Datenschutzorganisation und der Kontrolle von automatisierten Verarbeitungen hilft Ihnen die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
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