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Automatisiertes AbrufverfahrenUnter einem automatisierten Abrufverfahren im Sinn des § 10 des » BDSG wird verstanden, dass Daten über Internet, Telefon oder ähnliche Möglichkeiten von einem Dritten abgerufen werden können, und zwar im Rahmen einer „Selbstbedienung“. Klassische Beispiele:
Hinweis: Bei der Verwaltung der Datenschutzorganisation hilft die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
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