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AuskunfteiUnter Auskunftei werden vor allem Handels- und Wirtschaftsauskunfteien verstanden, die Informationen über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen sammeln und gegen Entgelt an andere Stellen weitergeben (Beispiel: Schufa). Für die Übermittlung personenbezogener Daten von anderen Stellen an Auskunfteien ist § 28a BDSG zu beachten (diese Vorschrift tritt am 1.4.2010 in Kraft); Auskunfteien selbst dürfen die Daten nur nach § 29 verwenden.
Hinweis: Bei der Verwaltung der Datenschutzorganisation hilft die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
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