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AuftragskontrolleDurch die Auftragskontrolle soll gewährleistet werden, dass » personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Rechtlich geregelt und gefordert wird die Auftragskontrolle in den » technisch-organisatorischen Maßnahmen des BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 6). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
Hinweis: Bei der datenschutzrechtlichen Überprüfung der Auftragskontrolle hilft Ihnen die Software BDSG Basics. |
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