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AGGDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt den Schutz vor Diskriminierung für Beschäftigte und im Bereich des Zivilrechts. Es beruht auf diversen Richtlinien der EU und ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht wirkt sich dies insbesondere bei Arbeitsverhältnissen aus. Aufgrund des AGG sollte der Arbeitgeber zusätzliche Daten über den Beschäftigten speichern, um im Zweifelsfall eine diskriminierungsfreie Behandlung beweisen zu können.
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