|
|||||
DSG-EKDDSG-EKD ist die Abkürzung für „Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland“ und regelt das Datenschutzrecht innerhalb der evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen (Krankenhäuser, Kindergärten usw.). Hintergrund ist, dass den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Deutschland ein verfassungsmäßig garantiertes Selbstverwaltungsrecht zusteht (Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes). Das » BDSG gilt deshalb nicht für sie. Dennoch besteht die Verpflichtung, die » europäische Datenschutz-Richtlinie umzusetzen – was die evangelische Kirche im DSG-EKD getan hat. siehe auch » KDO
Hinweis: Bei der Verwaltung der Datenschutzorganisation hilft die Software BDSG Basics wirkungsvoll. |
|||||
© DEMAL GmbH — Alle Rechte vorbehalten — Stand: 25.01.2007 Seitenübersicht | Kontakt | Datenschutz | Impressum |
|||||