Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Service der Demal GmbH.
Demal GmbH

1. Sind Sie eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Stelle? → Ihre Antwort: nicht-öffentliche Stelle

2. Verarbeiten, speichern, erheben Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten? → Ihre Antwort: nein

Ergebnis:

Das Unternehmen ist nicht an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gebunden, wenn gar keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BDSG).
Es besteht demzufolge auch keine Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Hinweis: Dieser Selbsttest soll nur einen Einblick in die gesetzlichen Datenschutz-Regelungen in Deutschland verschaffen. Die Aussagen sind nicht rechtlich verbindlich. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Demal GmbH, einen spezialisierten Rechtsanwalt oder die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

 


© Demal GmbH — Rechtsstand: 1. Mai 2011 ein Schritt zurück eine Frage zurück springen
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